Leichte Widerhandlung
Nach einer leichten Widerhandlung wird die fehlbare Person verwarnt oder der Ausweis wird für mindestens einen Monat entzogen.
Nach einer leichten Widerhandlung wird die fehlbare Person verwarnt oder der Ausweis wird für mindestens einen Monat entzogen.
Massnahmen
041 618 41 11 – OW
E-Mail-Adresse
admas@vsz.ch