Periodische Schiffsprüfung

Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen.

Die Fristen für die Nachprüfung betragen gemäss Art. 101 BSV (Binnenschifffahrtsverordnung)

  • Schiffe mit Motor alle 3 Jahre
  • Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre
  • Mietschiffe alle 2 Jahre

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch