Periodische Schiffsprüfung
Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf die Betriebssicherheit zu prüfen.
Die Fristen für die Nachprüfung betragen gemäss Art. 101 BSV (Binnenschifffahrtsverordnung)
- Schiffe mit Motor alle 3 Jahre
- Schiffe ohne Motor alle 6 Jahre
- Mietschiffe alle 2 Jahre