Personentransport mit Güterschiffen

Für die Beförderung von Personen mit Güterschiffen ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich.

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die bundesrechtlichen Bestimmungen über den gewerbsmässigen Personentransport nicht verletzt werden
  • die für die Sicherheit der Personen notwendigen Bedingungen erfüllt sind
  • die Bestimmungen des Gewässerschutzes eingehalten werden können
  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
  • der Schiffsführer im Besitz des Führerausweises der Kategorie B ist. Der Ausweis muss diejenige Unterkategorie beinhalten, die zur Führung der auf dem betreffenden Güterschiff beantragten Personenzahl erforderlich ist. (Übergangsbestimmung: Kat. C bis 31.12.2010)

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch