Ausweis und Kontrollschild

Grundsätzlich benötigen alle Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.

 Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch