Ausweis und Kontrollschild

Grundsätzlich benötigen alle Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.

 Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50 m
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter

Weitere Informationen

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Schifffahrt

041 618 41 41 – NW

041 666 66 00 – OW

E-Mail-Adresse

info@vsz.ch