Halterwechsel
Erforderliche Papiere
Allgemein:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes.
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15 m² Segelfläche oder Mietschiffen.
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung für ausserkantonal wohnhafte Schiffshalter.
- Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug bei Einlösungen auf Firmen.
- Bisheriger Schiffsausweis
- Abtretungserklärung für Schiffskontrollschilder
Standplatznachweis Kanton Nidwalden
- Der Nachweis muss mittels Formular Standplatznachweis NW erbracht werden (keine Mietvertragskopien)
- Der Standplatznachweis muss auf den Schiffshalter ausgestellt sein auf den das Schiff eingelöst wird.
- Der Standplatznachweis muss aktuellen Datums sein
Standplatznachweis Kanton Obwalden
- Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen.
Hinweis:
- Das Geschäft bezieht sich auf das Kontrollschild und vor der Schilderabtretung sind alle offenen Posten zu begleichen.
- Die Schiffssteuer geht vom bisherigen an den neuen Halter über.
(Schifffahrtsgesetz 654.1 Art.13 und Gesetz über die Schiffssteuer 774.2 Art.11) - Wenn gleichzeitig ein anderes Schiff eingelöst wird siehe auch erforderliche Papiere bei Schiffswechsel.