Halterwechsel

Erforderliche Papiere

Allgemein:
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes.
  • Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als      15 m² Segelfläche oder Mietschiffen.
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung für ausserkantonal wohnhafte Schiffshalter.
  • Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug bei Einlösungen auf Firmen.
  • Bisheriger Schiffsausweis
  • Abtretungserklärung für Schiffskontrollschilder
Standplatznachweis Kanton Nidwalden
  • Der Nachweis muss mittels Formular Standplatznachweis NW erbracht werden (keine Mietvertragskopien)
  • Der Standplatznachweis muss auf den Schiffshalter ausgestellt sein auf den das Schiff eingelöst wird.
  • Der Standplatznachweis muss aktuellen Datums sein
Standplatznachweis Kanton Obwalden
  • Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen.

Hinweis:

  • Das Geschäft bezieht sich auf das Kontrollschild und vor der Schilderabtretung sind alle offenen Posten zu begleichen.
  • Die Schiffssteuer geht vom bisherigen an den neuen Halter über.
    (Schifffahrtsgesetz 654.1 Art.13 und Gesetz über die Schiffssteuer 774.2 Art.11)  
  • Wenn gleichzeitig ein anderes Schiff eingelöst wird siehe auch erforderliche Papiere bei Schiffswechsel.

Weitere Informationen

E-Mail-Adresse

schiffe@vsz.ch