Ausnahmetransporte
Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge (Art. 25 VTS) dürfen auf öffentlichen Strassen nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung verkehren. (Art. 78 VRV)
Einzelbewilligung
Einzelbewilligungen sind zulässig für eine oder mehrere gleiche Fahrten oder Transporte innerhalb 1 Monats an zum Voraus festgelegten Tagen auf einer bestimmten Strecke.
Dauerbewilligung
Dauerbewilligungen sind zulässig für beliebig häufige Fahrten (bestimmte Masse und Gewichte) während eines bestimmten Zeitraumes und in einem bestimmten Gebiet oder auf bestimmten Strecken mit gleichem Fahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger).
Online-Antrag
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Antrag um Erteilung einer Sonderbewilligung für die Benützung eines Raupenfahrzeuges
Strasse – Formular (PDF)
Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge
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Besondere Bestimmungen Sonderbewilligungen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Themen