25. August 2022

Günstige Gebühren des VSZ OW/NW

Faire Gebühren-Politik

Der nationale Preisüberwacher hat die Gebühren der Strassenverkehrsämter analysiert. Die Kantone Obwalden und Nidwalden, und somit das VSZ, befinden sich im Ranking im Drittel der günstigsten Kantone der Schweiz.

Das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat über seinen Preisüberwacher eine umfassende, aktuelle Studie erstellen lassen zur Gestaltung der Gebühren bei den Strassenverkehrsämter (siehe Beilage). Dabei wurden die Verwaltungskosten für die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter unseres Landes umfassend erhoben. Berücksichtigt werden in der Studie nicht nur der aktuelle Stand der erhobenen Tarife, sondern auch die Beträge in verschiedenen «Lebensdauermodellen». Dabei werden die gesamten Gebühren, die einem Fahrzeughalter, einer Fahrzeughalterin, während seines/ihres Lebens vom jeweiligen Strassenverkehrsamt verrechnet werden, berücksichtigt. Mit diesem Vorgehen lässt sich das relative Gebührenniveau eines Kantons bestimmen.

Gemäss dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesamterträge von staatlichen oder kantonalen Abgaben den Gesamtaufwand des betreffenden Verwaltungszweigs nicht oder höchstens geringfügig überschreiten. Dies ist in den Kantonen Obwalden und Nidwalden der Fall, wo der Eigenfinanzierungsgrad des Verkehrssicherheitszentrums 95 % erreicht. Die meisten Kantone hingegen erzielen Überschüsse mit ihren Strassenverkehrsämtern, was am durchschnittlichen Index von 123 % für die gesamte Schweiz abzulesen ist.

Das Verkehrssicherheitszentrum OW/NW sieht sich in seiner Tarifpolitik bestätigt. Die angewandten Gebühren müssen attraktiv und fair sein. Gleichzeitig erfüllt das VSZ die Vorgabe der Kantone Ob- und Nidwalden, einen hohen Eigenfinanzierungsgrad zu realisieren. Das Kostendeckungsprinzip wird gewährleistet.

Punktuell hat das VSZ im letzten Jahr die Tarife angepasst. Dies aber immer im Hinblick auf die Kostenwahrheit von einzelnen Dienstleistungen und nicht im Bestreben, Überschüsse zu generieren.

Der Preisüberwacher ermahnt Kantone, die mit ihren Ämtern Kostenüberdeckungen realisieren, die Tarifpolitik zu überdenken. Das VSZ OW/NW kann hingegen seine langjährige Praxis weiterführen.

Grafik: Übersicht über die Einstufung der Gebührenlevel der Schweizer Kantone gemäss Preisüberwacher.

E-Mail-Adresse

mailto:info@vsz.ch