Parkkarte für gehbehinderte Personen

Hierbei handelt es sich um eine Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen.  

Definition der Gehbehinderung:

Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person, dauernd oder vorübergehend, während mindestens 6 Monaten, eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 m, bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson, möglich ist. Hierbei handelt es sich um Gehbehinderungen, deren Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) oder im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) liegen können. Die Art der Gehbehinderung ist mit einem ärztlichen Attest zu bescheinigen. Die Behörde kann zusätzlich ein ärztliches Zeugnis eines Vertrauensarztes verlangen.  
Gesuch um eine Parkkarte für Gehbehinderte