Kontrollschild Übertragen
Die freiwillige Übertragung eines Kontrollschildes kann aus zwei Gründen erfolgen
- Unter Ehegatten
- Auf die Nachkommen in gerader Linie sowie auf die Eltern, Grosseltern oder Geschwister.
Der Verwandtschaftsgrad ist durch die betroffenen Parteien mit Gesuchseinreichung nachzuweisen.
Übertragungen im Zusammenhang mit Unternehmungen (z.B. Übernahme von Geschäftsfahrzeugen infolge Kauf eines Unternehmens; bei Firmengründungen; bei Auflösung einer Firma auf den bisherigen Inhaber; von Angestellten an Unternehmen und umgekehrt) sind bewilligungspflichtig. Es ist ein vollständig ausgefülltes Gesuch inkl. den Beilagen einzureichen.
Versicherungsnachweis
Ein Versicherungsnachweis muss unter anderem beigebracht werden bei der Fahrzeugzulassung, beim Fahrzeug-, Halter- oder Kantonswechsel, bei einer Namensänderung, beim Kontrollschilderwechsel, bei einer Wiederinverkehrsetzung von Kontrollschildern nach einem Depot sowie nach dem Erlöschen der Haftpflichtversicherung.
Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) ist die Bestätigung, die der Versicherer gemäss Art. 68 Abs. 1 SVG zuhanden der Zulassungsbehörde auszustellen hat. Für den Halter und die Zulassungsbehörde stellt sie somit den Nachweis dar, dass die gesetzlich erforderliche Haftpflichtdeckung besteht.