Warnungsentzug
Bei einem Warnungsentzug handelt sich um einen befristeten Entzug des Führerausweises mit dem Zweck, den Betroffenen zu ermahnen, sich künftig an die Verkehrsvorschriften zu halten.
Der Warnungsentzug hat verkehrserzieherischen und präventiven Charakter.
Die Entzugsdauer richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, dem Leumund als Motorfahrzeugführer sowie nach der Massnahmeempfindlichkeit. Die gesetzliche Mindestentzugsdauer kann jedoch in keinem Falle unterschritten werden.
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