Ausländische Führerausweise
Für den Umtausch des EU-Führerausweis benötigen wir folgende Unterlagen:
- Foto und Unterschrift via E-Service Photo Collect - Sofern eine Identifikation über Photo Collect nicht möglich ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten bei persönlicher Vorsprache am Schalter.
- Original-Führerausweis
- Ausländerausweis
- Formular Gesuch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises
- Bewerber/innen der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport: Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung (Stufe 2)
- Bewerber/innen ab 75 Jahren: Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung
Für den Umtausch des Führerausweises von einem nicht EU-Staat benötigen wir folgende Unterlagen:
- Foto und Unterschrift via E-Service Photo Collect - Sofern eine Identifikation über Photo Collect nicht möglich ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten bei persönlicher Vorsprache am Schalter.
- Original-Führerausweis
- Ausländerausweis
- Formular Gesuch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises
- Amtlich beglaubigte Übersetzung des Führerausweises (sofern nicht in lateinischer Schrift)
- Bewerber/innen der Kategorien C, C1, D, D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport: Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung (Stufe 2)
- Bewerber/innen ab 75 Jahren: Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung
Für den Umtausch des Führerausweises von Schweizer Bürger benötigen wir folgende Unterlagen:
- Foto und Unterschrift via E-Service Photo Collect - Sofern eine Identifikation über Photo Collect nicht möglich ist, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten bei persönlicher Vorsprache am Schalter.
- Original-Führerausweis
- ID/Pass
- Formular Gesuch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises
- Auslandaufenthaltsbestätigung
Wichtig:
Schweizer Bürger, die eine Prüfung im Ausland absolviert haben, müssen zusätzlich zu den anderen Unterlagen noch eine Bestätigung vorlegen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Führerprüfung während mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im betreffenden Land aufgehalten haben (z. B. Arbeitsvertrag/Arbeitsbestätigung, Schulbestätigung, Bestätigung der ausländischen Einwohnergemeinde).