Periodische Fahrzeugprüfung
Prüfungsvorbereitung
Was Sie vor einer Fahrzeugprüfung beachten sollten:
- Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung von einem Fachbetrieb prüfen, soweit nötig instand stellen sowie reinigen zu lassen (Automatenwäsche genügt nicht).
Beladung von Lieferwagen, Lastwagen und Sachentransportanhängern:
Mit mindestens 75% der Nutzlast zu beladen sind:
- Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht
- Lieferwagen über 2500 kg Gesamtgewicht
- Lastwagen und Sattelschlepper
Falls Sie mit dem aufgebotenen Zugfahrzeug gleichzeitig den dazugehörenden Anhänger (oder umgekehrt) prüfen möchten, bitte wir Sie um sofortige Meldung, damit wir die Termine zusammenführen können.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise auf dem Aufgebot zur Fahrzeugprüfung.
Fahrzeugbesitzer/innen, welche gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsintervallen ihr Fahrzeug prüfen lassen müssen, erhalten vom Verkehrssicherheitszentrum OW/NW eine schriftliche Einladung. Sofern Sie das Fahrzeug am dafür vorgesehenen Termin nicht vorführen können, und auch eine Stellvertretung nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns das Aufgebot unverzüglich mit einem Terminvorschlag zurückzusenden. Sie können die Terminänderung auch telefonisch beantragen. Die Verschiebung darf einen Monat nicht überschreiten.
Beachten Sie:
- Terminverschiebungen müssen mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen (Achtung: Online-Verschiebung nur einmal möglich).
- Die Prüfungsgebühr wird zur Hälfte erlassen, wenn der Termin unsererseits neu belegt werden kann. Die Prüfungsgebühr muss auch dann entrichtet werden, wenn Sie der Prüfung fernbleiben, sich zu spät abmelden oder wenn das Fahrzeug wegen zu spätem Erscheinen nicht mehr geprüft werden kann.
Entfall der Fahrzeugprüfung
- Wenn das Fahrzeug spätestens 7 Tage vor der Prüfung durch ein anderes Fahrzeug ersetzt wird.
- Wenn die Kontrollschilder 7 Tage vor der Prüfung beim Verkehrssicherheitszentrum deponiert werden.
- Wenn bei Wechselschildern das entsprechende Fahrzeugausweis spätestens 7 Tage vor der Prüfung annulliert wird.
Melde- und prüfpflichtige Änderungen:
Der Halter/in hat der Zulassungsbehörde Änderungen an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Änderungen der Fahrzeugeinteilung
- Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen
- Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung)
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder
- Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung
- das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer)
- alle weiteren wesentlichen Änderungen