Lernfahrausweis

Dem ersten Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist immer ein vom ASTRA anerkannten Original-Nothelferausweis beizulegen. Dieser wird gemeinsam mit der Anmeldekarte zur Theorieprüfung wieder an Sie retourniert.

Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist die elektronische Version des Papier-Lernfahrausweises, der auf dem Smartphone verfügbar ist. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gültig und ist für alle 15 Kategorien verfügbar (ausser Kategorie T Trolley und Schiff).

Vorteile des elektronischen Lernfahrausweises

  • Immer zur Hand: Zugriff über Ihr Smartphone
  • Sicher: von den Behörden authentifiziert
  • Praktisch: Die Behörden können ihn bei einer Verkehrskontrolle online überprüfen
  • Aktualisierungen in Echtzeit: Die Informationen werden automatisch aktualisiert

Wie erhalte ich den elektronischen Lernfahrausweis

Beim Gesuch für einen Lernfahrausweis muss angegeben werden, ob ein eLFA gewünscht wird. Sobald Lernfahrende die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten sie ihren Lernfahrausweis sowie die Instruktionen, wie sie ihren eLFA beziehen können. Dazu müssen sie die swiyu App (Wallet) auf ihrem Smartphone installieren. Anschliessend können sie den eLFA mithilfe des SMS-Links, den sie vom VSZ OW/NW erhalten werden, direkt in die Wallet hinzufügen.

Gerätewechsel und Nachträgliche Beantragung

Bei einem Gerätewechsel (Verlust & Neukauf) muss die swiyu App neu installiert und ein neuer Digitaler Ausweis beantragt werden. 

Lernfahrende, die bereits einen Papier-Lernfahrausweis besitzen, können über eine digitale Version direkt auf ihrem Smartphone verfügen, indem Sie den elektronischen Lernfahrausweis eLFA beantragen. 

Der elektronische Lernfahrausweis eLFA kann über unseren E-Service "elektronischen Lernfahrausweis (eLFA) beantragen" bestellt werden.  

Weitere Informationen

Die Ausstellung eines Papier-LFA bleibt bis zum Ende des Projekts (Ende 2026) in jedem Fall verpflichtend. Bis es eine rechtliche Grundlage für die ausschliessliche Ausstellung eines digitalen Ausweises gibt, wird der elektronische Lernfahrausweis eLFA nur auf Wunsch ausgestellt. Es gibt aktuell keine zusätzlichen Kosten für die Kunden.

Bei einem Kantonswechsel muss ein neuer LFA & eLFA ausgestellt werden.

Wie muss ich vorgehen?

  • Ist ein persönliches Vorsprechen notwendig?

    Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Gemeinde vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) vorlegen. 
    Wer bereits im Besitz eines Lernfahr- oder Führerausweises ist und eine weitere Kategorie erwerben möchte, kann das Lernfahrgesuch per Post zustellen. 

     

    Medizinische Mindestanforderungen

    Angaben zu den medizinischen Mindestanforderungen finden Sie unten. 
    Falls auf dem Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises eine der Fragen unter 3.1 – 3.4 mit "ja" beantwortet wird, muss diesem Gesuch ein Bericht der/des behandelnden Ärztin/Arztes beigelegt werden. (andernfalls zwingende Überweisung an eine anerkannte Ärztin/einen anerkannten Arzt der Stufe 3).

     

    Sehtest

    Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest benötigen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. 

  • Gesuch Erteilung Lernfahrausweis herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen

    • Ausgefülltes Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises
    • Foto und Unterschrift via E-Service Photo Collect - Falls Sie noch keinen Führer- oder Lernfahrausweis besitzen, ist zuerst eine persönliche Vorsprache beim Verkehrsicherheitszentrum OW/NW notwendig. Danach kann das Foto und die Unterschrift über Photo Collect eingereicht werden.
    • Kopie der Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
    • Original Nothelferausweis
    • Arztbericht (falls notwendig) 

Häufige Fragen zum Lernfahrausweis und eLFA

Das Lernfahrausweis-Gesuch kann frühestens zwei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters eingereicht werden.

Grundsätzlich ja. Jedoch bei erstmaliger Einreichung des Lernfahrausweis-Gesuches, muss man persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Einwohnerkontrolle zur Identifikation vorbeigehen.

Zur Identifikation wird die Identitätskarte, der Pass oder der Ausländerausweis benötigt.

Der Lernfahrausweis ist vier Monate gültig.

Die Gültigkeitsdauer wird um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.

Wird der Grundkurs nicht absolviert, wird der eLFA nach Ablauf der Gültigkeit von vier Monaten entzogen und Sie sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr fahrberechtigt.

Lernfahrausweise werden nicht verlängert. Es ist ein neues Gesuch einzureichen. Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie können Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren wieder beantragen.

  • A, -A, A1
  • B, BE, B1
  • C, CE, C1, C1E
  • D, DE, D1, D1E
  • F

Nein, aktuell muss an der praktischen Führerprüfung der physische Lernfahrausweis mitgenommen werden. 

Damit Sie die bestandene Fahrprüfung bei einer allfälligen Kontrolle darlegen können, muss der physische Lernfahrausweis (bestätigt durch die Verkehrsexpertin oder den Verkehrsexperten) mitgeführt werden.

Bei einem Gerätewechsel (Verlust & Neukauf) muss die swiyu App (Wallet) neu installiert und ein neuer Digitaler Ausweis über den "E-Service elektronischer Lernfahrausweis eLFA beantragen" bestellt werden.