Ausländische Schiffsführerausweise

Bei vorübergehendem Aufenthalt

Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:

  • einen nationalen Führerausweis
  • ein internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde.

Wichtig

Personen, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz Wohnsitz haben, benötigen einen schweizerischen Führerausweis (siehe BSV Art. 91a).