SchiffsFührerAusweis-Kategorieren und Mindestalter

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:  

  • die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt

Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb führt muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Kategorien
Mindestalter
A
Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C Fallen
18 Jahre
B
Fahrgastschiffe
Gemäss SBV*
C
Güterschiffe mit Maschinenantrieb
20 Jahre
D
Segelschiffe
14 Jahre
E
Schiffe besonderer Bauart
20 Jahre

Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wird.

*Das Mindestalter für die Erlangung eines Schiffsführerausweises der Kategorie B einschliesslich deren Unterkategorien richtet sich nach Artikel 43 der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.