SchiffsFührerAusweis-Kategorieren und Mindestalter
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:
- die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
- die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt
Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb führt muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Kategorien
Mindestalter
A
Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C Fallen
18 Jahre
B
Fahrgastschiffe
Gemäss SBV*
C
Güterschiffe mit Maschinenantrieb
20 Jahre
D
Segelschiffe
14 Jahre
E
Schiffe besonderer Bauart
20 Jahre
Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wird.
*Das Mindestalter für die Erlangung eines Schiffsführerausweises der Kategorie B einschliesslich deren Unterkategorien richtet sich nach Artikel 43 der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.
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