Veteranenfahrzeuge

Voraussetzung Status Veteranenfahrzeug

  • Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgte, bei fehlenden Angaben zur ersten lnverkehrsetzung kann auf das Herstellungsjahr abgestützt werden. Sie müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein.
  • Veteranenfahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich 3000 km (bzw. 60 Betriebsstunden) beschränkt.  

Weitere Informationen

Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden. Bei einem Halterwechsel ist das Formular „Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug” durch den neuen Fahrzeughalter auszufüllen.

Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.

Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtschreibern bzw. Datenaufzeichnungsgeräten befreit. Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (inkl. Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen.

Ob die Bedingungen für den Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis erfüllt sind, kann nur aufgrund einer Fahrzeugprüfung im Verkehrssicherheitszentrum OW/NW festgestellt werden.

Verlangen Sie bei der Fahrzeug-Disposition einen Termin. Das Formular „Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug” ist ausgefüllt mitzubringen.