Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranlagung Verkehrssteuern Zahlungsmodalitäten
Die Veranlagung der Verkehrssteuern erfolgt gestützt auf die Gesetzgebung der Kantone OW/NW. Die Steuerpflicht beginnt mit der Immatrikulation eines Fahrzeuges bzw. der Abgabe von Kontrollschildern und endet am Tag, an welchem die Kontrollschilder im Verkehrssicherheitszentrum OW/NW deponiert werden.
Die Veranlagung der Verkehrssteuern für Schiffe erfolgt gestützt auf die Gesetzgebung der Kantone OW/NW. Die Steuerpflicht beginnt mit der Immatrikulation eines Schiffes.
Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr.
Die Hälfte der Jahressteuer wird geschuldet, wenn die Inverkehrsetzung nach dem 31. Juli oder die Ausserverkehrsetzung zischen dem 1. April und dem 31. Juli erfolgt. Wird das Schiff vor dem 31. März ausser Verkehr gesetzt, entfällt die Steuer für dieses Kalenderjahr.
Gegen eine Rechnung kann binnen 20 Tagen seit Empfang beim Verkehrssicherheitszentrum, Postfach, Kreuzstrasse 2, CH-6371 Stans, schriftlich Einsprache eingereicht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Rechnung und allfällige Beweisurkunden sowie das Zustellkuvert sind beizulegen.
Gegen die Veranlagung der Pauschalen Schwerverkehrsabgabe kann binnen 30 Tagen seit Empfang bei der Eidg. Oberzolldirektion, Monbijousstrasse 91, CH-5003 Bern, schriftlich Beschwerde eingereicht werden Die Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten Die angefochtene Rechnung und allfällige Beweisurkunden sowie das Zustellkuvert sind beizulegen.
Die Zahlungsfrist für Rechnungen von Verkehrssteuern und Gebühren beträgt 30 Tage. Eine allfällige Mahnung ist gebührenpflichtig.
Sämtliche Schaltergeschäfte sind gegen Bar oder mit Kredit- bzw. Debit-Card-Zahlung zu begleichen.
Alle anderen Dienstleistungen, welche gegen Rechnung erfolgen, sind via E-Banking / Postüberweisung innert der oben angegebenen Frist zu bezahlen.
Rechnung per Post / Papierrechnung
Die Zustellung der Rechnung erfolgt über den Postweg.
eBill
Für die Benutzung der E-Rechnung benötigen Sie ein E-Banking-Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut (Bank oder PostFinance) sowie einen Internetzugang.
- Melden Sie sich bei Ihrer Bank oder bei PostFinance für das E-Banking an
- Loggen Sie sich ins E-Banking ein und wählen Sie den Menüpunkt "E-Banking"
- E-Rechnungs-Account eröffnen (nur bei erstmaliger E-Rechnungsregistration)
- Wählen Sie "VSZ OW/NW" in der Liste der Rechnungssteller aus, um sich anzumelden
- Registrieren Sie sich mit der Kunden-Nr. und Rechnungs-Nr. beim VSZ OW/NW
Rechnung per E-Mail
Damit sichergestellt ist, dass Sie Ihre Rechnungen zuverlässig erhalten, bitten wir Sie, uns die korrekte E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang mitzuteilen.
Bitte füllen Sie das nachstehende Formular vollständig aus und reichen Sie es anschliessend per E-Mail oder per Post bei uns ein.