
Eine Verwarnung (Art. 16a SVG) ist nur in leichten Fällen möglich. Bei einer weiteren Widerhandlung innert 2 Jahren kann keine weitere Verwarnung mehr ausgesprochen werden.
Ein leichter Fall liegt vor, wenn der Führer:
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr
041 618 41 11
041 618 41 08 Fax
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