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Sicherungsentzug

Es handelt sich um eine Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern. Bis zur Abklärung von Ausschlussgründen kann der Führerausweis sofort vorsorglich entzogen werden.

 

Ein Sicherungsentzug wird verfügt, wenn die Fahreignung namentlich aus folgenden Gründen abgesprochen werden muss:

 

  • körperliche oder geistige Krankheiten oder Gebrechen
  • Nichtbestehen einer angeordneten Kontrollfahrt
  • Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
  • charakterliche Nichteignung
  • aufgrund des Kaskadensystems (gesetzliche Vermutung von Fahrunfähigkeit zufolge wiederholter Rückfälle)

 

Der Sicherungsentzug wird immer auf unbestimmte Zeit angeordnet.

Der auf unbestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis kann bedingt und unter Auflagen wiedererteilt werden, wenn eine allfällige gesetzliche oder verfügte Sperrfrist abgelaufen ist und die betroffene Person die Behebung des Mangels nachweist, der die Fahreignung ausgeschlossen hat. Hierzu ist normalerweise eine verkehrsmedizinische oder verkehrspsychologische Untersuchung erforderlich. Mit der Aufhebung werden in der Regel Auflagen angeordnet

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