Die Kontrollschilder und die Kontrollschildnummern werden nur leihweise abgegeben und bleiben gemäss Artikel 87 Abs. 5 VZV Eigentum der Zulassungsbehörde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kontrollschildnummer. Sofern verfügbar, können für Motorwagen und Motorräder (exkl. Kollektiv- / Tagesschilder usw.) auf Wunsch bestimmte weisse Kontrollschildnummern innerhalb oder ausserhalb der laufenden Serie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zugeteilt werden. Neben den ordentlichen Gebühren für die Abgabe neuer Kontrollschilder, ist für die Zuteilung einer speziellen Kontrollschildnummer im Sinne einer Einräumung eines besonderen Vorteils eine nicht-hoheitliche Zusatzentschädigung zu entrichten.
- Verfügbare Kontrollschilder werden am 1. Arbeitstag der geraden Monate (z.B. Feb, April, Juni, etc.) am Schalter angeboten. Die Zusatz-entschädigung ist sofort zu begleichen (nur Bar, EC, Postcard).
- Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter kann die Zuteilung / Reservation einer bestimmten Kontrollschildnummer beantragen, sofern
- die gewünschte Nummer verfügbar und vom VSZ freigegeben ist,
- die vorgesehene Zusatzentschädigung in bar bezahlt wurde und
- keine gesetzlichen Gründe gegen die Zuteilung der Kontrollschild-
nummer vorliegen.
- Die Reservation von Kontrollschildnummern gilt nach erfolgter Einzahlung für höchstens zwei Monate. Es wird keine Warteliste geführt.
- Die Zusatzentschädigung ist unabhängig der künftigen Immatrikulationsdauer des mit der Kontrollschildnummer versehenen Fahrzeuges geschuldet. Sie muss bei der Antragstellung bar entrichtet werden. Bei Rückzug oder nach Ablauf einer Reservation wird eine Annullierungsgebühr von Fr. 50.00 nebst allfälligen bereits angefallenen Kontrollschildkosten erhoben. Bereits ausgeführte Arbeiten und deren Rückabwicklung (z.B. bereits erstellte Fahrzeugausweise usw.) werden fallweise verrechnet.
- Bei einem Kontrollschildverlust besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz und es erfolgt immer eine Ausschreibung im polizeilichen Fahndungssystem RIPOL. Die Ausschreibung kann vom VSZ ohne Nennung von Gründen über die Mindestdauer hinaus verlängert werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Zusatzentschädigung. Auf Gesuch hin können, die vermissten Kontrollschildnummern ohne neue Zusatzentschädigung, innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der RIPOL-Ausschreibungsfrist, wieder der bisherigen Fahrzeughalterin oder dem bisherigen Fahrzeughalter zugeteilt werden. Es ist Sache der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters sich beim VSZ zeitgerecht über die aktuellen gültigen RIPOL Ausschreibungsfristen zu erkundigen.
- Deponierte Kontrollschilder bleiben während 24 Monaten für die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter reserviert. Anschliessend besteht per sofort keinerlei Anspruch auf eine Wiederzuteilung mehr.
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