Mit der Änderung von Art. 11 Abs. 2 Bst. c und Art 106 Abs. 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 28. März 2007 gilt für Lieferwagen die Höchstplatzzahl von 9 Personen. Zudem müssen im Laderaum vorhandene Längsbänke mit Sicherheitsgurten versehen sein. Die Bestimmung bezüglich den Sicherheitsgurten bei Längsbänken und maximaler Sitzplatzzahl von 9 Personen gilt auch rückwirkend, für bereits immatrikulierte Fahrzeuge. Beide Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
Sicherheitsgurten
Falls der Lieferwagen über eingebaute Längsbänke im Laderaum verfügt sind für die Sitzplätze Sicherheitsgurten einzubauen. Der Einbau ist im Strassenverkehrsamt prüfen zu lassen und wird im Fahrzeugausweis eingetragen. Dabei ist auch die Höchstplatzzahl zu beachten. Diese Änderung ist zwingend vor dem 1. Januar 2010 vorzunehmen. Ab 1. Januar 2010 können keine Nachrüstungen mit Sicherheitsgurten mehr akzeptiert werden, ausser die Gurtverankerungen werden vorgängig im DTC (Dynamic Test Center) in 2537 Vauffelin geprüft.
Sollte Ihr Fahrzeug von diesen Änderungen betroffen sein, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit die notwendigen Anpassungen fristgemäss ausgeführt werden können.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Bei Fragen hilft Ihnen Ruedi Gasser Tel. 041 666 66 11 (07.30 bis 09.00 Uhr) in OW und Alois Scheuber Tel. 041 618 41 05 (07.15 bis 09.00 Uhr) in NW gerne weiter.
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