Kein Fahrzeug darf in Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.
Ein Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter, erforderlich (Anhänger: Nur wenn am Zugfahrzeug gefährliche Güter nicht versichert sind).
Der Versicherungsnachweis ist der Beleg für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind. Der Versicherungsnachweis ist ausnahmslos maschinell auszustellen. Handeintragungen sind nicht erlaubt.
Auf jedem Versicherungsnachweis muss der Tag vermerkt sein, an dem seine Gültigkeit beginnt. Vor diesem Tag besteht kein Versicherungsschutz.
Versicherungsnachweise, deren Gültigkeitsbeginn im Zeitpunkt der gewünschten Zulassung mehr als 30 Tage zurückliegen, dürfen wir leider nicht akzeptieren.
Der Versicherungsnachweis muss auf den Halter des Fahrzeuges ausgestellt sein. Im Fahrzeugausweis darf kein anderer Name eingetragen werden als derjenige auf dem Versicherungsnachweis.