Startseite

Auskunftssperre

Aufgrund des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede Person bei uns die Sperrung seiner Daten beantragen. Die Sperrung hat zur Folge, dass die Daten nur noch unter Behörden, die sie für die Erteilung der Ausweise, die Feststellung des Tatbestandes oder die Beurteilung in Straf- und Verwaltungsverfahren von Amtes wegen benötigen, weitergegeben werden.

 

Die Datenweitergabe an Private erfolgt bei gesperrten Daten nur
im Hinblick auf die Bekanntgabe der Namen von Fahrzeughaltern und ihrer Versicherer bei Unfällen sowie bei Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter. Voraussetzung ist, dass ein entsprechend begründetes, schriftliches Gesuch vorliegt.

Für die Sperrung der Daten benötigen wir ein schriftliches, unterzeichnetes
Gesuch unter Bekanntgabe der Kontrollschildnummer.





« zurück zur Übersicht

Nach oben


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl

Sarnen OW

041 666 66 00

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

041 618 41 41

041 618 41 87 Fax

info@vsz.ch

Downloads



internezzo ag - Ihre TYPO3 Webagentur