Kanton Obwalden
- auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb;
- auf 30 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Erdgas, Biogas oder einem anderen Alternativantrieb beziehungsweise Alternativtreibstoff; ausgenommen sind die Alternativtreibstoffe Bioethanol und Biodiesel.
Kanton Nidwalden
- auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb, Anhänger und gewerbliche Motorkarren;
- 25 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Erdgas, Biogas, oder einem Alternativantrieb (Elektroantrieb).
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Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr