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Verkehrssteuervergünstigung für Alternativantriebe

 

Kanton Obwalden

- auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb;

- auf 30 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Erdgas, Biogas oder einem anderen Alternativantrieb beziehungsweise Alternativtreibstoff; ausgenommen sind die Alternativtreibstoffe Bioethanol und Biodiesel. 

 

Kanton Nidwalden

- auf 50 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Hybridantrieb, Anhänger und gewerbliche Motorkarren;

- 25 Prozent der Normalsteuer für Fahrzeuge mit Erdgas, Biogas, oder einem Alternativantrieb (Elektroantrieb).

 

 

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vor Feiertagen

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