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Werftnummer - Kollektivausweis


Der Kollektiv-Schiffsausweis wird Personen und Unternehmungen erteilt, die:

 

  • in ihrem Betrieb beruflich regelmässig Schiffe oder Schiffsmotoren herstellen, damit handeln, sie reparieren, umbauen oder an ihnen ähnliche Arbeitenvornehmen

  • nachweisen können, dass eine im Betrieb tätige Person die nötigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen zum Führen nichtgeprüfter Schiffe besitzt

  • eine Haftpflichtversicherung für Schiffe mit Kollektiv-Schiffsausweis mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Millionen Franken je Unfallereignis für Personen- und Sachschaden abgeschlossen haben

 

Berechtigt zum Führen von Schiffen mit Kollektiv-Schiffsausweisen sind:

 

  • Inhaber und Angestellte des Betriebes

  • Familienangehörige des Betriebsinhabers oder Betriebsleiters, wenn sie mit demselben im gleichen Haushalt leben

  • Experten der Zulassungsbehörde und der Typenprüfstelle.

 

Sie müssen im Besitze des erforderlichen Führerausweises sein.

 

 

Der Kollektiv-Schiffsausweis darf nur verwendet werden:

 

  • zu Fahrten für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen

  • zum Überführen und Erproben von Schiffen im Zusammenhang mit der Typenprüfung, den amtlichen Prüfungen und dem Schiffshandel sowie mit Reparaturen, Umbauten und anderen Arbeiten an Schiffen

  • zu weiteren unentgeltlichen Fahrten, sofern das Schiff verzollt ist

 

Der Inhaber des Kollektiv-Schiffsausweises ist wie ein Halter für den betriebssicheren Zustand und die vorschriftsgemässe Ausrüstung des Schiffes verantwortlich.

 

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl Schiff

Sarnen OW

041 666 66 13

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

041 618 41 03

041 618 41 21 Fax

info@vsz.ch

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