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Personentransport mit Güterschiffen

 

Für die Beförderung von Personen mit Güterschiffen ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde erforderlich.

 

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn:

 

  • die bundesrechtlichen Bestimmungen über den gewerbsmässigen Personentransport nicht verletzt werden

  • die für die Sicherheit der Personen notwendigen Bedingungen erfüllt sind

  • die Bestimmungen des Gewässerschutzes eingehalten werden können

  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde

  • der Schiffsführer im Besitz des Führerausweises der Kategorie B ist. Der Ausweis muss diejenige Unterkategorie beinhalten, die zur Führung der auf dem betreffenden Güterschiff beantragten Personenzahl erforderlich ist. (Übergangsbestimmung: Kat. C bis 31.12.2010)

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl Schiff

Sarnen OW

041 666 66 13

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

041 618 41 03

041 618 41 21 Fax

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