Erforderliche Papiere:
- Unterschriebenes Formular " Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes" inkl. Standplatznachweis auf der Rückseite.
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15 m² Segelfläche, Mietschiffen.
- Bisheriger Schiffsausweis (Original)
- sowie die Papiere für das neu einzulösende Schiff (siehe unten)
Für das neu einzulösende Schiff:
Für gebrauchte Schiffe die bereits in der CH eingelöst waren:
- Annullierter Schiffsausweis (Original)
Für neue Schiffe:
- Verzollungsnachweis Form 15.10 für ausländische Schiffe, resp. Ursprungszeugnis für inländische Schiffe
- Konformitätserklärung gemäss EG 94/25 inkl. Normenblatt und beschriftetes Handbuch
- Technisches Prüfungsprotokoll für typengeprüfte Schiffe (rosa)
- Deklaration der Segelfläche resp. Segelvermessungsprotokoll für typengeprüfte Segelschiffe
- Abnahmeprotokoll (für Schiffsbetriebe mit Selbstabnahmeberechtigung)
- Elektro-Zertifikat (Elektroanlagen über 24V, Prüfintervall 10 Jahre, Gültigkeit bei Halterwechsel 5 Jahre)
- Gas-Zertifikat (Gasinstallation, Prüfintervall 6 Jahre)
Für Schiffsmotoren:
- Import- & Abgas-Bestätigung für neue Schiffsmotoren inkl. Verzollung auf der Rückseite
- Abgaswartungsdokument
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (z.B. Kopie von CH-Schiffsausweis)
- Verzollungsbestätigung bei Import vor dem 01.01.1995 oder bis 3 kW Leistung
- Geräuschmessprotokoll für Motoren über 40 kW
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