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Halterwechsel verboten

Eintrag im Schiffsausweis: Code 178

Ein Halter der sein Schiff least kann bei der Zulassungsstelle mit einem amtlichen Formular beantragen, dass ein Halterwechsel der Zustimmung der Leasinggesellschaft bedarf. Die Zulassungsstelle trägt diese Beschränkung im Schiffsausweis ein und bewahrt das Formular im Original oder auf andere Weise reproduzierbar auf solange der Eintrag besteht.

 

Wird der Zulassungsstelle ein Schiffsausweis vorgelegt, der den Eintrag „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie:

  • die Annullierung des Schiffsausweises
  • die Ausstellung des Schiffsausweises auf einen neuen Halter
  • die Löschung des Eintrags

 

Die Verweigerung ist erst hinfällig, wenn die schriftliche Zustimmung der Leasingfirma oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt.

 

 

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Halterwechsel verboten      (Code 178)

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