Ein Halter der sein Schiff least kann bei der Zulassungsstelle mit einem amtlichen Formular beantragen, dass ein Halterwechsel der Zustimmung der Leasinggesellschaft bedarf. Die Zulassungsstelle trägt diese Beschränkung im Schiffsausweis ein und bewahrt das Formular im Original oder auf andere Weise reproduzierbar auf solange der Eintrag besteht.
Wird der Zulassungsstelle ein Schiffsausweis vorgelegt, der den Eintrag „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie:
Die Verweigerung ist erst hinfällig, wenn die schriftliche Zustimmung der Leasingfirma oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt.
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