Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.
Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Behörde des Wohnsitzkantons. Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann die Prüfung in einem anderen Kanton abgelegt werden.
Sobald der Bewerber für den praktischen Teil ausgebildet ist, kann er sich anmelden (resp. der Fahrlehrer). Der Prüfungstermin wird schriftlich bestätigt.
An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.
Die Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Ausweis erlangen will. Das Prüfungsschiff muss in sauberem Zustand und immatrikuliert sein (keine Schiffe mit Werftnummern).
Prüfungsorte NW: Buochs und Stansstad
Prüfungsorte OW: Alpnachstad und Sarnen
Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monats wiederholt werden.
Die praktische Prüfung der Kat. D wird durchgeführt wenn die Windstärke mindestens 2 Beaufort beträgt. Bei der Windstärke über 5 Beaufort kann der Kandidat auf die Durchführung der Prüfung verzichten.
Für die Anmeldung zur praktischen Segelprüfung wenden Sie sich (resp. der Fahrlehrer) direkt an:
Segelexperte NW:
Arno Zumbühl
Tel P: 041 620 22 01
E-Mail: zumbuehl.arno@kfnmail.ch
Segelexperte OW:
Heinrich Steimen
Tel P: 041 670 21 81
Natel: 079 439 06 31
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