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Schiffsführerausweis

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:

 

  • die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt

 

Wer ein Schiff mit Maschinenantrieb führt muss mindestens 14 Jahre alt sein.

  Kategorien Mindestalter
A Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorie B und C fallen 18 Jahre
B Fahrgastschiffe Gemäss SBV*
C Güterschiffe mit Maschinenantrieb 20 Jahre
D Segelschiffe 14 Jahre
E Schiffe besonderer Bauart 20 Jahre

Der Ausweis der Kat. A wird auf Segelschiffe mit Motor beschränkt wenn die Führerprüfung mit einem solchen Schiff absolviert wird.

*Das Mindestalter für die Erlangung eines Schiffsführerausweises der Kategorie B einschliesslich deren Unterkategorien richtet sich nach Artikel 43 der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.

 

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