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FAQ - Massnahmen

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Darf ich nach der Abgabe des Führerausweises noch Fahren?

Ja, Sie sind am Tag nach der Abgabe des Führerausweises noch berechtigt, bis Mitternacht ein Fahrzeug zu lenken. Der Entzug beginnt erst am Folgetag nach der Hinterlegung.

Achtung: dies gilt jedoch nicht nach einer polizeilichen Abnahme des Führerausweises! In diesem Fall gilt ein sofortiges Fahrverbot.

Für die Rückgabe des Ausweises gilt folgende Regelung:

Sie erhalten den Führerausweis nach Ablauf der entsprechenden Frist per Post zugestellt.

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Im Strafurteil steht, es gibt keinen Eintrag. Wieso wird man nun doch eingetragen?

Der Hinweis auf dem Strafurteil (Busse) weist darauf hin, dass es keinen Eintrag im Strafregister gibt. Das Administrativmassnahme-Verfahren hat aber nichts damit zu tun. Rechtskräftig verfügte Administrativmassnahmen werden im schweizerischen ADMAS-Register eingetragen. Sämtliche Strassenverkehrsämter können dort Einblick nehmen, wenn es um die Prüfung von Fahrberechtigungen geht.

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Einen Joint rauchen ist doch nicht schlimm, oder?

Fahren unter Drogen ist in der Schweiz schlicht verboten! Im Gegensatz zum Alkohol gilt bei Cannabis und auch bei allen anderen Drogen der Null-Grenzwert, d.h. strikt "entweder - oder". Ein bisschen Kiffen und dann noch Fahren liegt nicht drin, sonst ist der Führerausweis weg.

 

Im Blut lässt sich THC bei Gelegenheitskiffern noch bis zu 12 Stunden nach dem letzten Joint nachweisen. Wer regelmässig und viel kifft, läuft Gefahr, das THC sogar noch wesentlich länger nachgewiesen werden kann. Cannabis-Konsum macht fahruntauglich und der Führerausweis wird entzogen.

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