Wenn Sie Kontrollschilder verloren haben oder Ihnen diese gestohlen wurden, sind Sie verpflichtet dies dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW und der Kantonspolizei OW/NW in Sarnen oder in Stans zu melden:
Bei Verlust des Vorder- oder Hinter-Schildes wird die Benützung des Fahrzeuges für höchstens 30 Tage gestattet (Kopie der Verlustanzeige mitführen).
Bei Verlust der beiden Autoschilder oder des Motorradschildes werden sofort neue Kontrollschilder zugeteilt. Dazu benötigen wir von Ihnen den Fahrzeugausweis und einen neuen gültigen Versicherungsnachweis.
Die vermissten Kontrollschilder werden im automatisierten Fahndungssystem (RIPOL) für die Dauer von mindestens zwei Jahren ausgeschrieben. Es ist Sache der Halterin, bzw. des Halters, sich beim VSZ OW/NW zeitgerecht über die aktuell gültigen Ausschreibungsfristen zu erkundigen.
Bei Verlust von Kontrollschilder besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr