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FAQ - Lernfahrausweis

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Zu welchem Zeitpunkt kann ich das Lernfahrausweis-Gesuch einreichen?

Das Lernfahrausweis-Gesuch kann frühestens zwei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters eingereicht werden. 

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Kann ich das Lernfahrausweis-Gesuch auch per Post einreichen?

Grundsätzlich ja, ausser wenn man erstmals ein Lernfahrausweis-Gesuch einreicht, muss man persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Einwohnerkontrolle zur Identifikation vorbeigehen. Zur Identifikation  wird die Identitätskarte, der Pass oder der Ausländerausweis benötigt. 

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Wie lange ist der Lernfahrausweis der Kat. A oder der Unterkat. A1 gültig?

Der Lernfahrausweis ist vier Monate gültig. Die Gültigkeitsdauer wird um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt. 

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Der Lernfahrausweis ist nicht mehr auffindbar. Wie ist das weitere Vorgehen?

Das Formular "Gesuch um Erteilung eines Ausweisduplikates" ausfüllen und unterschreiben. Bitte beachten Sie die erforderlichen Beilagen! 

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