Militärische Fahrzeugführer/innen, die ihre Ausbildung in der Armee absolvieren, erhalten nach erfolgreich absolvierter Prüfung den zivilen Führerausweis mit den integrierten militärischen Fahrberechtigungen. Die bisher (vor dem 01.04.2003) ausgebildeten militärischen Fahrzeugführer/innen behalten ihren rosa Ausweis, der weiterhin gültig bleibt.
Umschreibungstabellen:
Inhaber eins bisherigen militärischen Ausweises mit der Aufgabe "Im Zusammenhang mit dem Reparaturdienst" oder "Werkintern" haben kein Anrecht auf die prüfungsfreie Ausstellung eines zivilen Führerausweises. Unbefristete militärische Fahrberechtigungen berechtigen wie folgt zur Erteilung des zivilen Führerausweises:
Umschreibungsweisung des ASTRA (PDF)
Übergangsbestimmungen für die Inhaber bisheriger militärischer Führerausweise:
Die Inhaber von bisherigen unbefristeten militärischen Führerausweisen behalten diesen Ausweis als Legitimation ihrer militärischen Fahrberechtigung. Sie können sich wie bisher direkt beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnsitzkantons um die Erteilung eines zivilen Führerausweises mit Eintrag der zivilen Äquivalenz(en) gemäss oben stehender Weisung bewerben. Es werden hingegen keine militärischen Codes eingetragen.
Wer seinen bisherigen unbefristeten militärischen Führerausweis verloren hat, muss sich an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) wenden.
Um eine Kategorie aus dem rosa oder gelben, militärischen Führerausweis in den zivilen Führerausweis eintragen zu lassen, benötigen wir folgende Unterlagen:
Gesuch um Erteilung eines Führerausweises
bisheriger Führerausweis (Original)
militärischer Führerausweis (Original)
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr