Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C, C1, D oder D1 sowie Fahrlehrer bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre und danach alle drei Jahre durch einen Vertrauensarzt.
Personen, die älter als 70 Jahre sind und einen Ausweis der übrigen Kategorien haben, alle zwei Jahre durch den Hausarzt.
Die Inhaber eines Schiffsführerausweises der Kategorie B und C haben sich bis zum vollendeten 50. Altersjahr alle 5 Jahre, vom 51. Altersjahr bis zum vollendeten 70. Altersjahr alle 3 Jahre und ab dem 71. Altersjahr alle zwei Jahre durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr
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