Die Theorieprüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer-Unterstützende-Theorie) abgenommen und werden nur im Verkehrssicherheitszentrum in Stans durchgeführt.
Im Sinne einer Vereinheitlichung sollen alle Prüfungsfragen der Basistheorieprüfung (Kat. A, A1 oder B, B1) und bei der Theorieprüfung der Kategorien F/G ab Januar 2013 gleich aufgebaut sein: Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, von welchen mehrere (jedoch maximal zwei) richtig sein können. Somit wird es auch bei der Basistheorieprüfung (Kat. A, A1 oder B, B1) keine Fragen mehr geben, welche nur über zwei Antworten verfügen.
Bei der Basistheorieprüfung sind 50 Fragen zu lösen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei einem Maximum von 150 Punkten deren 135 erreicht werden.
Bewerber/innen um den Führerausweis der Kategorien C, D und der Unterkategorien C1 und D1 haben sich ausserdem über spezielle Kenntnisse gemäss VZV Anhang 11 auszuweisen. Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen).
Bei den Kategorien C und D müssen von 40 Fragen deren 36 richtig beantwortet werden, damit die Prüfung als bestanden gilt.
Bei den Unterkategorien C1 und D1 müssen von 30 Fragen deren 27 richtig beantwortet werden, damit die Prüfung als bestanden gilt.
Bewerber/innen um den Führerausweis der Spezialkategorien F und G haben eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien angepasste, vereinfachte Basistheorieprüfung abzulegen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 108 von maximal 120 möglichen Punkten bei 40 Fragen erreicht werden.
Bewerber/innen um den Führerausweis der Spezialkategorie M haben eine der Eigenart der Fahrzeugkategorie angepasste, vereinfachte Basistheorieprüfung abzulegen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn von 30 Fragen bei einem Maximum von 90 Punkten deren 81 Punkte erreicht werden.
Gültigkeitsdauer bzw. Übertragbarkeit
Die Theorieprüfung verfällt nach 2 Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits den Führerausweis einer anderen Kategorie besitzt, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt. Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z. B. Kat. B) um eine weitere Kategorie (z. B. Kat. A1), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern sie nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.
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