Vor der Einreichung des Gesuches muss der Gesuchsteller sein Sehvermögen bei einem Arzt oder einem von uns ermächtigten Augenoptiker summarisch prüfen lassen. Zwecks Identifikation wird ein Ausweis benötigt (z.B. Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis etc.). Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
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