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Sehtest

Vor der Einreichung des Gesuches muss der Gesuchsteller sein Sehvermögen bei einem Arzt oder einem von uns ermächtigten Augenoptiker summarisch prüfen lassen. Zwecks Identifikation wird ein Ausweis benötigt (z.B. Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis etc.). Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

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Sarnen OW

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Stans NW

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