Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für:
- die Spezialkategorien G und M: 14 Jahre
- die Spezialkategorie F und Motorfahrzeuge, für die ein Führerausweis nicht erforderlich ist: 16 Jahre
- die Unterkategorie A1 für:
1. Fahrzeuge bis 50cm3: 16 Jahre
2. Die übrigen Fahrzeuge: 18 Jahre
- die Kategorien A, B, BE, C und CE sowie die Unterkategorien B1, C1 und C1E: 18 Jahre
- die Kategorien D und DE sowie die Unterkategorien D1 und D1E:
21 Jahre
Wir bitten Sie, dieses Gesuch nicht mehr als zwei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters einzureichen.
