Wer sich zur Prüfung der Basistheorie für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorien A, B oder der Unterkategorien A1 oder B1 anmeldet, muss die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen nachweisen. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen und medizinisches Fachpersonal. Haben Sie bereits einen solchen Kurs oder eine entsprechende Ausbildung absolviert, so legen Sie den Kursausweis (Original) dem Lernfahrausweisgesuch bei. Andernfalls ist dieser Nachweis spätestens bei der Anmeldung zur theoretischen Prüfung zu erbringen.
Der Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr