Der Lernfahrausweis ist gültig:
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 wird um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung nach Art. 19 vorliegt.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden hat und das Verkehrssicherheits- zentrum aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises verweigert.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr