Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie und Erreichen des Mindestalters erteilt. Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraussetzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind.
Montag bis Freitag
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13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr