Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Zulassungsbehörde des Wohnsitzkantons.
Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann das Ablegen der Prüfung (Theorie und/oder Praktisch) in einem anderen Kanton bewilligt werden.
Die Bewilligung ist kostenpflichtig.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr