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Ausserkantonale Führerprüfung

Zuständig für die Prüfungsabnahme ist die Zulassungsbehörde des Wohnsitzkantons.

 

Auf ein schriftlich begründetes Gesuch hin kann das Ablegen der Prüfung (Theorie und/oder Praktisch) in einem anderen Kanton bewilligt werden.

 

Die Bewilligung ist kostenpflichtig.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:45 bis 11:45 Uhr

13:45 bis 17:00 Uhr

 

vor Feiertagen

bis 16:00 Uhr

Direktwahl

Sarnen OW

041 666 66 00

041 666 66 20 Fax

info@vsz.ch

 

Stans NW

041 618 41 41

041 618 41 87 Fax

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