Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung sollte mindestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungsdatum erfolgen. Die Kursbestätigung über den abgeschlossenen Verkehrskundeunterricht muss beigelegt werden. Wenn die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erfolgt, muss die Kursbestätigung über die praktische Grundschulung beigelegt werden.
Vom 15. November bis 15. März werden keine praktischen Führerprüfungen für Motorräder abgenommen. Beachten Sie bitte die Gültigkeit des Lernfahrausweises und planen Sie dementsprechend die Fahrausbildung bzw. die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung.
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