
Wer einen internationalen Führerschein will, muss im Besitze eines gültigen schweizerischen Führerausweises im Kreditkartenformat
sein.
Der internationale Führerschein dient lediglich als Übersetzung des nationalen und ist nur zusammen mit diesem gültig. Deshalb sind gestützt auf schweizerische Ausweise ausgestellte internationale in der Schweiz ungültig.
Der internationale Führerschein hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und kann nicht verlängert werden (Neuausstellung erforderlich).
Ausnahme: beim befristeten Führerausweis, bei Verlust des Führerausweises oder bei Tatsachenänderungen.
Der internationale Führerschein entbindet den Besitzer in keiner Weise von der Pflicht, in jedem Land, in dem er ein Fahrzeug führt, die dort geltenden Gesetze und Vorschriften über die Niederlassung und Berufsausübung zu beachten. Insbesondere verliert der Schein seine Gültigkeit in einem Land, in dem der Besitzer seinen ordentlichen Wohnsitz nimmt.
Alle EU- und EFTA-Staaten anerkennen den schweizerischen Führerausweis.
Für Reisen in nicht EU- und EFTA-Staaten empfehlen wir Ihnen, sich vor Antritt der Reise zu erkundigen (Reisebüro, Konsulat, Verkehrsverbände, usw.), ob Sie im betreffenden Land einen internationalen Führerschein benötigen.
Für die Ausstellung eines internationalen Führerscheines benötigen wir folgende Unterlagen:
Die Unterlagen können mit einer entsprechenden Notiz per Post eingereicht oder mit den obenerwähnten Unterlagen kann der internationale Führerschein auch direkt am Schalter bezogen werden.
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr