Falls Sie am vereinbarten Termin nicht zur Prüfung erscheinen können, bitten wir Sie, sich bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Termin abzumelden. Die Abmeldung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei dieser Gelegenheit wird gleich ein neuer Termin vereinbart.
Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist die ganze Prüfungsgebühr zu bezahlen.
Verhinderungen wegen Krankheit oder Unfall sind, wenn die Abmeldung kurzfristig erfolgt, mit einem Arztzeugnis zu belegen.
Montag bis Freitag
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13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr
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