
Motorfahrräder
Voraussetzungen
Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: nicht notwendig
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung M
Verkehrskunde: nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig
Zusätzliche Berechtigungen:
Leichtmofas*, Elektroleichtmotorfahrrad**
* Der Ausweisinhaber Kategorie M darf zudem Leichtmofas und andere Fahrzeuge, für welche kein Führerausweis erforderlich ist, vor dem Erreichen des 16. Altersjahres führen.
** Elektro-Leichtmotorfahrrad ("Elektrovelos" mit Velovignette) mit einer Leistung von weniger als 0.250 kW: ab 14 Jahren Kategorie M, ab 16 Jahren kein Ausweis notwendig.
** Elektro-Motorfahrrad ("Elektro-Mofas" mit Mofanummer) mit einer Leistung von mehr als 0.250 kW: ab 14 Jahren Kategorie M notwendig.
Prüfungsfahrzeug
Eine praktische Führerprüfung wird nur dann verlangt, wenn der Bewerber das Mindestalter noch nicht erreicht hat oder wenn die Behörde Zweifel an der Eignung hat.
Medizinische Anforderungen
1 Grösse
Keine Mindestanforderungen
2 Nervensystem
Keine schweren Nervenkrankheiten. Keine Geisteskrankheiten von Bedeutung. Kein Schwachsinn. Keine Psychopatien. Keine periodischen Bewusstseinstrübungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.
3 Gesicht
Ein Auge korrigiert minimal 0.6, das andere korrigiert minimal 0.1. Gesichtsfeld minimal 140° horizontal. Kein Doppelsehen. Einäugige oder einseitig Erblindete: korrigiert oder unkorrigiert minimal 0.8. Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes. Für Einäugige ferner eine Wartefrist von minimal vier Monaten nach Zustandekommen der Einäugigkeit und eine Prüfung durch den Verkehrsexperten unter Vorweisung eines augenärtzlichen Zeugnisses. Nach Staroperationen ist für Einäugige eine Wartefrist von vier Monaten festzusetzen. Bewerber, welche die verlangte Sehschärfe nur mit Brille oder Kontaktschalen erreichen, sind zum Tragen einer Brille bzw. der Kontaktschalen während der Fahrt verpflichtet. Die Brille mit getönten Gläsern darf in der Dunkelheit eine Absorption von höchstens 35 Prozent aufweisen. Einäugige Gehörlose sind vom Fahren ausgeschlossen.
4 Gehör
Gehörlose Einäugige sind vom Fahren ausgeschlossen.
5 Brustkorb und Wirbelsäule
Keine Missbildungen, welche die Atmung und Beweglichkeit erheblich beeinträchtigen.
6 Atmungsorgane
-
7 Herz und Gefässe
Keine hochgradigen Kreislaufstörungen.
8 Bauch- und Stoffwechselorgane
Keine schweren Stoffwechselkrankheiten.
9 Gliedmassen
Keine schweren Verstümmelungen, Versteifungen oder Lähmungen, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.
(Medizinische Mindestanforderungen Gruppe 3)