
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird.
Voraussetzungen
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: D1
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein Gültigkeit
Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises für das Zugfahrzeug. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. D1 besitzt.
Der Lernfahrausweis D1E berechtigt auch zu Lernfahrten mit Fahrzeugkombinationen der Unterkategorie C1E
Zusätzliche Berechtigungen: BE, C1E, DE*, D1E
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Prüfungsfahrzeug
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens 2 m breit und hoch ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1E verwendet werden.
Medizinische Anforderungen
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie bereits erfolgt/erfüllt.