
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Mindestalter: 21 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: ja
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor D1 erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Falls der Bewerber für die Kategorie D1 bereits die Kategorie C oder C1 besitzt: Praktische Prüfung: Inhaber der Kategorien C oder C1, die älter als 21 Jahre sind, benötigen keinen Lernfahrausweis und müssen keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Wer C1 nach altem Recht (vor dem 01.04.2003) erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung absolvieren.
Fahrpraxis: Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B oder während mindestens 3 Monaten klaglos Kategorie C oder Trolleybus. Der Eintrag der Kategorie erfolgt auf Gesuch hin. Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. D1 besitzt. (Inhaber der Kategorie C benötigen keinen Lernfahrausweis) Lernfahrten sind auch auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt
CZV - die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV - Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch
Zusätzliche Berechtigungen: B, B1, C1, F, G, M
Prüfungsfahrzeug
Ein Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1 verwendet werden.
Medizinische Anforderungen
1 Grösse
155 cm
2 Nervensystem
Keine Geisteskrankheiten. Keine Nervenkrankheiten mit dauernder Behinderung. Kein Schwachsinn. Keine Psychopatien. Keine periodischen Bewusstseinstrübungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.
3 Gesicht
Sehschärfe korrigiert beidseitig minimal 0.8 oder ein Auge korrigiert 1.0, das andere korrigiert minimal 0.6. Keine Einschränkung des Gesichtsfeldes. Keine Störung des Dämmerungssehens. Kein Doppelsehen. Keine wesentliche Einschränkung des stereoskopischen Sehens. Keine Aphakie, ausser bei ganztägiger Korrektur mit Kontaktglas und Binokularsehen. Bewerber, welche die verlangte Sehschärfe nur mit Brille oder Kontaktschalen erreichen, sind zum Tragen einer Brille bzw. der Kontaktschalen während der Fahrt verpflichtet. Die Brille mit getönten Gläsern darf in der Dunkelheit eine Absorption von höchstens 35 Prozent aufweisen.
4 Gehör
Hörweite für Konversationssprache beidseitig 3 m, bei einseitiger Taubheit 6m (ohne Hörapparat).
5 Brustkorb und Wirbelsäule
Keine Missbildungen und keine pathologischen Prozesse, welche die Atmung und Beweglichkeit erheblich beeinträchtigen.
6 Atmungsorgane
Keine aktive Lungentuberkulose. Keine chronische Lungenerkrankung und kein Asthma, welche die allgemeine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Keine Behinderung der Atmung.
7 Herz und Gefässe
Keine ernstlichen Herz- und Gefässstörungen. Keine ernstliche Blutdruckanomalie.
8 Bauch- und Stoffwechselorgane
Keine erheblichen Funktionsstörungen des Magen-Darm Systems und der Stoffwechselorgane. Keine Beschwerden verursachende Hernien. Kein Prolaps.
9 Gliedmassen
Für das sichere Führen genügende funktionelle Leistungsfähigkeit.
(Medizinische Mindestanforderungen Gruppe 2)