
Warum diese neue Regelung?
Man will mit dieser Regelung die Verkehrssicherheit erhöhen. Die 20- bis 24-jährigen Lenker und Lenkerinnen sind statistisch öfters an Verkehrsunfällen beteiligt als ältere Verkehrsteilnehmende. Bei den 18- bis 24-jährigen bilden Verkehrsunfälle sogar die häufigste Todesursache. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb des unbefristeten Führerausweises werden einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Neulenkenden leisten.
Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder einer Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kat. A oder Kat. B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des befristeten Führerausweises eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.
Inhalt des ersten Kurstages
Auf einem Übungsplatz erleben Sie die Auswirkungen des Bremsweges, die Bedeutung des Abstandhaltens und der Kurvengeschwindigkeit. Es wird Ihnen aufgezeigt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden werden können. Anhand von Unfallbeispielen werden zudem die verschiedenen Unfallursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen sowie die finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.
Inhalt des zweiten Kurstages
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sogenannte Feedbackfahrt: Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmenden geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil. Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die Sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben, und setzen sich mit Ihrem persönlichen Verhalten im Verkehr auseinander.
Was kostet die Weiterausbildung?
Die Kosten entsprechen ungefähr dem Gegenwert von ca. 8 Fahrstunden bei einer Fahrschule.
Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht absolviert wird?
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise – beispielsweise wegen Krankheit – kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum. Begeht der Inhaber des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde. Sie betrifft alle Kategorien und Unterkategorien, wenn der Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.
Wann kann der Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragt werden?
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.
Weitere Informationen: Zweiphasenausbildung
Montag bis Freitag
07:45 bis 11:45 Uhr
13:45 bis 17:00 Uhr
vor Feiertagen
bis 16:00 Uhr