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Veteranenfahrzeuge

Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren erfolgte und die der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein.

Veteranenfahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. 

Sie dürfen zudem nicht regelmässig in Betrieb stehen (ca. 2000 bis 3000 km/Jahr).

 

Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden. Bei Halterwechsel innerhalb von einem Jahr erfolgt keine Nachprüfung. Jedoch ist das Formular „Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug” auszufüllen.

Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.

Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit.

Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (mit Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen.

Ob die Bedingungen für den Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis erfüllt sind, kann nur aufgrund einer Fahrzeugprüfung im Verkehrssicherheitszentrum OW/NW festgestellt werden.

 

Verlangen Sie bei der Fahrzeug-Disposition einen Termin. Das Formular „Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug” wird im Anschluss an die Prüfung abgegeben. 

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